Klassische Osteopathie

Ich biete meinen Patienten klassische Osteopathie und Schwangerenosteopathie an.

Ziel dieser manuellen Behandlung ist das Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen und Gewebeblockaden, sowie die Anregung der eigenen Selbstheilungskräfte des Patienten. 

Die parietale Osteopathie ist auf die Verbesserung der Arbeit des Muskel-Skelettsystems und den dazu gehörigen Bänder-, Faszien- und Bindegewebeverbindungen ausgerichtet. Die viszerale Osteopathie unterstützt die Funktion der inneren Organen des Brustkorbs, des Bauchs und des Beckens und deren Bindegewebe.


Osteopathie für Schwangere

Sie befinden sich gerade in einer der schönsten Phasen Ihres Lebens. Ihr Körper verändert sich auf wundersame Weise und passt sich damit den Bedürfnissen des ungeborenen Kindes an.

Genießen Sie diese lebendige Zeit mit Unterstützung durch mein Behandlungsangebot. Dieses steht für individuelle Reize, die speziell auf Ihren Körper angepasst sind. So kommen Sie wieder ins Gleichgewicht, ganz sanft, wie Sie und Ihr Baby es gerade brauchen.


Kosten

Meine Untersuchungen und Behandlungen sind umfangreich und kompetent. Meine Preise orientieren sich dabei an der GebüH (Gebührenliste für Heilpraktiker) und der aktuellen Rechtslage. 

 

  • Ein Ersttermin (Dauer ca. 55 Min) kostet etwa 80,-€.
  • Ein Folgetermin dauert ca. 50 bis 55 Minuten und kostet etwa 80,-€. 

 

Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie als Privatpatient eine Rechnung, die von Ihnen direkt an uns bar, per EC-Karte oder Überweisung gezahlt werden kann. Diese Leistungen werden von den meisten privaten Krankenkassen vollumfänglich erstattet. Hierfür kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden.  

 

Inzwischen gibt es auch eine Vielzahl an gesetzlichen Versicherungen, die Osteopathie bezahlen. Hier können Sie heraus finden, ob Ihre Krankenkasse dazu gehört. 

 

Voraussetzung für die teilweise Erstattung für gesetzlich Versicherte ist eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung ist ein Privatrezept und fällt nicht in das Budget des Arztes! Ein solches Rezept kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Es genügt ein formloses Rezept mit den Daten des Patienten, der Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 x Osteopathie), dem Ausstellungsdatum sowie Stempel und Unterschrift des Arztes.

 

Bitte klären Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine (anteilige) Kostenübernahme möglich ist. Häufig benötigen Krankenkassen hierzu besondere Informationen.

 

  • Ich verfüge über ein BAO-konformes Osteopathie Studium/Ausbildung.
  • Ich gehöre einem osteopathischen Berufsverband an (VOD und BVO).
  • Ich bin Heilpraktiker. 

 

Sollte Ihre Krankenkasse noch weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich gerne an!